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Photovoltaik Einspeisevergütung 2012

Die Bundesnetzagentur ist laut § 20a EEG (2012) dafür zuständig, die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen zu veröffentlichen. Die Vergütungssätze hängen bekanntermaßen von dem jeweiligen Zubau an Photovoltaikleistung in den vorausgehenden zwölf Monaten ab.

Ende Oktober 2011 hat die Bundesnetzagentur nun die neuen Zahlen bekannt gegeben. Danach wurden von September 2010 bis Oktober 2011 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 5.200 Megawatt neu gebaut. Übrigens lag dieser Zubau um circa 2.500 MW unter dem der Monate September 2009 bis Oktober 2010.

Berechnung der neuen Vergütungssätze

Die neuen Vergütungssätze werden um 15 % abgesenkt. Diese Degression um fünfzehn Prozent besteht zunächst aus der festgesetzten Degression von jährlich neun Prozent. Um weitere sechs Prozent werden die Sätze verringert, weil der Zubau an neuer Leistung oberhalb des Schwellenwertes von 4.500 MW liegt. Eine weitere Schwelle hätte bei einem Zubau von mehr als 5.500 MW gelegen.

Für wen gelten die neuen Vergütungssätze?

Die Einspeisevergütung 2012 ist interessant für alle Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ab 2012 in Betrieb genommen werden. Dabei muss beachtet werden, dass im Jahr 2012 neue Vergütungssätze auch ab 01.07.2012 festgelegt werden, die die Bundesnetzagentur zum 30. Mai 2012 veröffentlichen wird. Auch hier hängt die Degression wieder vom Zubau der Photovoltaikleistung vom 1. Oktober 2011 bis 30. April 2012 ab.

Hier die Sätze der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden.

Dach, Fassade oder Lärmschutzwand bis 30kW

30 kW bis 100 kW

100 kW bis

1000 kW

mehr als 1000 kW

Freifläche

vorbelastet

Freifläche Acker

Freifläche sonstige

24,43

22,23

21,98

18,33

18,76

——–

17,94

 

Da die Eigenverbrauchsvergütung direkt von den Sätzen der Einspeisevergütung nach EEG abhängt, gelten hier auch neue Beträge. Für selbst verbrauchten Strom erhält der Betreiber 16,38 Cent weniger als die Einspeisevergütung, wenn er unter 30 % des erzeugten Stroms selbst nutzt. Werden dagegen über 30 % des Photovoltaikstroms selbst verbraucht, liegt der Kürzungsbetrag bei nur 12 Cent gegenüber den aktuellen Sätzen der Einspeisevergütung pro Kilowattstunde.

Damit ergeben sich folgende Sätze für die Eigenverbrauchsvergütung für Anlagen, die von 01.01.2012 bis 30.06.2012 in Betrieb genommen werden.

 

Anlagengröße

 

Eigenverbrauch

bis 30 kW

 

unter 30 %

bis 30 kW

 

über 30 %

30 – 100 kW

 

unter 30 %

30 – 100 kW

 

über 30 %

100 -500 kW

 

unter 30 %

100- 500 kW

 

über 30 %

 

8,05

12,43

5,85

10,23

5,6

9,98